Service : Steuerinformationen  
 
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Steuerratgeber
Können die Kosten steuerlich "abgesetzt" werden?

Grundsätzlich können die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildung steuerlich abgesetzt werden. Geltend gemacht werden können diese Kosten als sogenannte „Werbungskosten“ (für Privatpersonen) bzw. als „Betriebsausgaben“ (für Unternehmen).

Folgende Möglichkeiten werden derzeit geboten:

Diese Informationen sollen lediglich einen Überblick bieten. Für die genaue Abklärung steuerlicher Fragen empfehlen wir Ihnen, das für Sie zuständige Finanzamt bzw. einen Steuerberater zu kontaktieren.

 

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