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Grundsätzlich können die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildung steuerlich abgesetzt werden. Geltend gemacht werden können diese Kosten als sogenannte „Werbungskosten“ (für Privatpersonen) bzw. als „Betriebsausgaben“ (für Unternehmen).
Folgende Möglichkeiten werden derzeit geboten:
Diese Informationen sollen lediglich einen Überblick bieten. Für die genaue Abklärung steuerlicher Fragen empfehlen wir Ihnen, das für Sie zuständige Finanzamt bzw. einen Steuerberater zu kontaktieren.
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