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Bachelor - Master - Doktorat
Mit dem Universitätsgesetz 2002 wurde in Österreich dem 1999 in Bologna gestartetem "Bologna-Prozess" Rechnung getragen und auf das dreistufige System von Studienabschlüssen umgestellt.
Zugangsvoraussetzung zur Aufnahme in ein Masterstudium ist demnach ein abgeschlossenes Erststudium mit mindestens 180 ECTS-Punkten (z.B. Bachelor) bzw. ein Diplomingenieurstudium. Durch Erwerb weiterer ECTS-Punkte im Rahmen des Masterstudiums zum Erreichen von insgesamt 300 ECTS-Punkten wird die Zugangsqualifikation für das weiterführende Doktoratsstudium erreicht.
Der vorliegende Masterstudiengang der Hochschule Zwickau wurde 2008 erfolgreich reakkreditiert.
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